"Rechts - Links"
Weitere Sachverständige:
Durch ihre Ernennung sind öffentliche bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Sachverständige verpflichtet, die auf ihrem Fachgebiet überdurchschnittliche Qualifikation der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Außer dieser besonderen Sachkunde besitzen sie die Fähigkeit, mündlich und schriftlich Gutachten in allgemein verständlicher Form als Gutachter der Gerichte, der Behörden, der Wirtschaft und Einzelpersonen zu erstatten.
Der Bundesverband (BVS) vertritt die berufsständischen Belange der im Freistaat Sachsen ansässigen und tätigen ö.b.u.v. Sachverständigen und versteht sich als Bindeglied zwischen den bestellenden und betreuenden Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Sachverständigen. Auf der Internetseite finden Sie die Mitglieder des Verbandes.
Hinweis: Das interne Datennetz „INTRANET“ der sächsischen Justiz verweist auf diese Adresse.
Darüber hinaus führen die Handwerkskammern (www.hwk-leipzig.de) oder auch die Industrie- und Handelskammern (www.ihk-leipzig.de) eine einheitliche Bundessachverständigendatenbank.
Die Rechtsanwaltskammer:
Diese ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und dient der Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Sie gewährleistet damit die Unabhängigkeit der Anwaltschaft von staatlicher Einflußnahme und sichert zugleich die hervorgehobene Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Im Rahmen der Selbstverwaltung übt die Rechtsanwaltskammer auch Aufsicht- und Dienstleistungsfunktionen aus. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).
Die Justiz des Innern:
Diese Behörde des Innern (www.justiz.sachsen.de) ist unbedingter Bestandteil des Rechtsstaates und beherbergt die Judikative (Richterliche Gewalt) und die Exekutive (Ausführende Gewalt).
Hier können die Gerichtstafeln, die Adressen von Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesehen werden. Entscheidungen und Urteile sind beim BGH in Karlsruhe (gegen Gebühr) erhältlich.
Bautechnik, neuester Stand:
Das Deutsche Institut für Bautechnik (www.dibt.de) informiert über alle aktuellen Zulassungen, deren Rechtsgrundlagen und Geltungsdauer sowie über alle Neuerscheinungen rund um das Bauwerk.
Dachtechnik, neuester Stand:
Der Landesinnungsverband des Sächsischen Dachdeckerhandwerks (www.dachdecker.de/liv-sachsen) als Arbeitgebervertreter der selbständigen Dachdeckermeister führt die Liste seiner eingetragenen Mitglieder.
Er ist Bestandteil des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks und sorgt durch Schulungen, Rundbriefe usw. über ständige (Weiter-)bildung innerhalb des Verbandes. Er übernimmt auch die überbetriebliche Ausbildung der Lehrlinge und arbeitet eng mit den Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften zusammen.